Dann, wenn dunkle Limousinen vorfahren, Menschen im maßgeschneiderten Business Look und ernsten Mienen das Unternehmen betreten, ist er da: der Tag der Aufsichtsratssitzung. Überholtes Klischee oder business as usual? Was steckt hinter dem wuchtigen Posten Aufsichtsrätin/Aufsichtsrat?

Old-Boys-Clubs haben ausgedient

Ob DAX-Unternehmen oder Fußball-Bundesliga-Clubs, am Kontrollorgan Aufsichtsrat klebte in der Vergangenheit häufig der Beigeschmack, eine gut dotierte Verwahrung für ausgemusterte Unternehmer, Minister und Funktionäre zu sein und Vorständen einen lukrativen Nebenjob zu finanzieren. Doch seit die gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften für Aufsichtsräte verschärft wurden und damit einhergehend auch die Haftungsrisiken sowie Schadenersatzforderungen gestiegen sind (siehe Urteil Berliner Kammergericht vom 29.04.2021 – Az. 2 U 108/18 zur Verletzung der Überwachungspflichten), haben sich Rolle und Verantwortung dieses Jobs mehr und mehr von einer rein retrospektiven und abnickenden Kontrolle der Geschäftsleitung hin zu einer präventiven, strategischen Aufsicht entwickelt.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Am 27. Juni 2022 wurde der DCGK im Bundesanzeiger veröffentlicht und dient auch nicht kapitalmarktorientierten Gesellschaften als Empfehlung und Orientierung.

Ergänzend und spätestens mit dem am 12. August 2021 in Kraft getreten Zweiten Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) mit Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, hat sich die Zusammensetzung der Aufsichtsräte, die bis dahin überwiegend aus männlichen Mandatsträgern bestand, überholt, sodass das überkommene Old-Boys-Networking endgültig ausgedient hat.

Mehr als ein „Assessment-Center“ für den Vorstand

Gehört es zu den Aufgaben von Aufsichtsräten, die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen, den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen sowie der Haupt- bzw. Generalversammlung hierüber Bericht zu erstatten, kommen zunehmend neue Anforderungen zu Themen der Digitalisierung und Nachhaltigkeit ins Spiel – weg vom reinen Kontrollorgan hin zum Berater des Vorstands mit Blick auf zukünftige Entwicklungen und Ausrichtung des Unternehmens.

Diese Intention erfordert eine fachlich ausgewogene Besetzung des Aufsichtsgremiums, denn der Job einer Aufsichtsrätin/eines Aufsichtsrats beinhaltet neben der Aufsicht in zunehmendem Maße auch Umsicht, Vorsicht und Weitsicht – in den seltensten Fällen jedoch Nachsicht.

 

Welche Aufgaben und Rechte Aufsichtsrätinnen/Aufsichtsräte wahrnehmen müssen und welche Rechte sie haben, erläutern wir Ihnen in unseren Fachinformationen. Eine besondere Hilfe sind dabei die Arbeitsmappen für Aufsichtsratsmitglieder von Kreditgenossenschaften/Warengenossenschaften, mit denen Aufsichtsräte eine persönliche System-Arbeitsmappe zum Einordnen aller relevanten Unterlagen mit Erläuterungen und Hinweisen erhalten.

Über das Thema Operative Resilienz schreibt Thorsten Scheibel, Leiter Auslagerungen und Sicherheit bei der DZ BANK, in seinem Titelbeitrag in der BankInformation.

 

Ein Gastbeitrag von Sabine Birli, DG Nexolution

Share: